Satzung Bike Team Neusäß e.V.

§1
Der Verein führt den Namen „Bike Team Neusäß“ e.v. Sein Sitz ist in Neusäß. Er ist im Vereinsregister eingetragen.

§2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch Förderung und Pflege des Radsports und damit verbundenen Leibesübungen.
Der Verein ist selbstlos tätig.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist der Allgemeinheit zugänglich.
Die Zugehörigkeit zum BLSV und dem Fachverband beschließt der Vorstand.

§3
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem:
a) 1. Vorsitzenden
b) 2. Vorsitzenden
c) Jugendleiter
d) Schriftführer
e) Kassenwart
Der 1. und 2. Vorsitzende ist jeweils für sich allein vertretungsberechtigt im Sinne des §26 BGB.
Die Revisoren werden aus den Reihen der Mitglieder gewählt.
Zur weiteren Aufgabenverteilung werden Mitglieder vom Vorstand berufen, soweit dies vom Vorstand als erforderlich erachtet wird.
Alle Vereinsämter sind ehrenamtlich.

§4
Eintritt-Austritt-Ausschluss
Der Eintritt erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.
Der Austritt ist nur schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres möglich (Januar-Dezember).
Der Ausschluss kann erfolgen bei:
a) grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung.
b) unehrenhaftem Betragen innerhalb oder außerhalb des Vereins.
c) Nichterfüllung der Beitragspflicht nach Mahnung.
Die Entscheidung trifft der Vorstand.

§5
Alle ordentlichen Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr haben Stimmrecht. Die Mitglieder haben bei Ausscheiden keinen Rechtsanspruch auf das Vereinsvermögen.
Der Vereinsbeitrag beträgt EUR …………… (Eine Veränderung ist durch die Mitgliederversammlung möglich)
Der Vorstand kann einen ermäßigten Beitrag für bedürftige Mitglieder wie Jugendliche, Arbeitslose etc. beschließen.

§6
Satzungsgemäße Versammlungen sind:
a) die ordentliche Mitgliederjahresversammlung
b) die außerordentliche Mitgliederversammlung
c) Vorstandssitzungen
Die ordentliche Mitgliederjahresversammlung wählt alle 2 Jahre die Vorstandschaft. Sie wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. (Bei 2 Kandidaten in geheimer Wahl).
Den Vorsitz bei allen Versammlungen führt der 1. Vorsitzende, in seiner Abwesenheit oder bei ihn persönlich betreffenden Angelegenheiten der 2. Vorsitzende.
In ihr gibt die Vorstandschaft den Jahresbericht mit Tätigkeitsbericht und den Kassenbericht, der von den Revisoren geprüft ist.
Zur Wahl wird ein Wahlausschuss von der Versammlung gewählt (2 – 3 Mitglieder).
Die Entlastung des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung unter der
Leitung des Wahlausschusses.
Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen müssen schriftlich erfolgen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder 25% der
Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins bedürfen der 2/3 Mehrheit der
anwesenden Mitglieder.

§7
Bei Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Neusäß, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Die Zustimmung des Finanzamtes muss vorliegen.

§8
Die Satzung tritt nach Genehmigung des Registergerichtes Augsburg in Kraft.
Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, wenn sie durch das Registergericht angeordnet werden.

Neusäß, 1995

Zusammensetzung des Vorstandes und weiterer Ämter

Bezugnehmend auf §2 der Satzung, wurde bei der Mitgliederjahresversammlung am Mittwoch, den 20. März 2019, die Zusammensetzung des Vorstandes wie folgt gewählt:

  • 1. Vorsitzender Ulrich Merz
  • 2. Vorsitzender Klaus Hofmann
  • Jugendleiter Andreas Dettenrieder
  • Schriftführer Ulrich Merz
  • Kassenwart Manfred Staib

Des Weiteren wurden folgende Ämter vergeben:

  • Kassenrevisoren: Robert Egger und Roland Stullmann

Neusäß, 2019

Nachfolgend findet ihr die einzelnen Teile und Anhänge zum Download als pdf-Datei:
BTN Satzung
BTN Vorstand
Beitrittserklärung
Ersatzbeleg